Josef Kunz e.K. und Tochter

365 Tage für Sie telefonisch erreichbar
Termine nach Vereinbarung
An den Drei Hasen 6a, 61440 Oberursel
info@pietaet-kunz-oberursel.de

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Erste Schritte bei einem Trauerfall....

Erste Schritte bei einem Sterbefall zu Hause...

Zuerst sollte der Hausarzt oder der Ärztliche Notdienst (116117)
verständigt werden, der den Tod feststellen und bescheinigen
muss. Anschließend nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Wir besprechen das weitere Vorgehen.

Erste Schritte bei Heim, Krankenhaus oder Hospiz...

Hier kümmert sich das Pflegepersonal um die Benachrichtigung
des Arztes und informiert die Angehörigen. Bei allen weiteren
Schritten begleiten wir sie.

Wie lange darf ein Verstorberner
zu Hause bleiben…

  Wie lange Verstorbene zu Hause bleiben,
  liegt bei den Angehörigen. Bis zu 36 Stunden
  sind gesetzlich erlaubt. Solange Verstorbene
  zu Hause sind, dürfen die Hinterbliebenen
  in Ruhe Abschied nehmen.

Das einzig wichtige im Leben sind die Spuren der Liebe,
die wir Hinterlassen wenn wir gehen…

(Albert Schweizer)

Folgende Unterlagen benötigen wir bei einem Sterbefall

Für die Beurkundung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt benötigen wir einige Unterlagen von Ihnen. Neben dem vom Arzt ausgefüllten Totenschein  (der beim Verstorbenen bleiben muss) und dem Personalausweis, brauchen wir abhängig vom Personenstand des Verstorbenen folgende weitere Dokumente (Heiratsurkunde/ Scheidungsurteil bzw. Geburtsurkunde). Sollten die Urkunden nicht auffindbar sein, übernimmt unsere Pietät für Sie die Neubeantragung der für die Beurkunden geforderten Dokumente.

Für ledige: standesamtliche Geburtsurkunde.

Für verheiratete: standesamtliche Heiratsurkunde.

Für verwitwete: standesamtliche Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehegatten.

Für geschiedene: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Familienbuch mit Scheidungseintrag.

Eheschließung im Ausland: Heiratsurkunde im Original mit beglaubigter Übersetzung sowie die Geburtsurkunde (sofern ein Ehepartner im Ausland geboren ist, wird auch die Geburtsurkunde im Original und die beglaubigte Übersetzung benötigt).

Die Willenserklärung für eine eventuelle Feuerbestattung.

Die handschriftliche Willenserklärung für eine eventuelle Seebestattung.

Original-Policen der Sterbegeld- oder Lebensversicherung.

Bei vorhandenem Testament Hinterlegungsschein des Amtsgerichts oder handschriftliches Testament Aufbewahrungsort.

Gültiger Personalausweiß

Bei vorhandener Grabstätte den Friedhofsnachweis.

Rentenanpassungsbescheid für die Benachrichtigung der Postrentenstelle, Betriebsrente, Krankenkasse, GEZ usw.

Es werden folgende Unterlagen bei einem Sterbefall benötigt

Für die Beurkundung des Sterbefalls beim zuständigen Standesamt benötigen wir einige Unterlagen von Ihnen. Neben dem vom Arzt ausgefüllten Totenschein und dem Personalausweis, brauchen wir abhängig vom Personenstand des Verstorbenen folgende weitere Dokumente. Sollten die Urkunden nicht auffindbar sein, übernimmt unsere Pietät für Sie die Neubeantragung der für die Beurkunden geforderten Dokumente.

  • Für Ledige: standesamtliche Geburtsurkunde.
  • Für Verheiratete: standesamtliche Heiratsurkunde.
  • Für Verwitwete:standesamtliche Heiratsurkunde und Sterbeurkunde des Ehegatten.
  • Für Geschiedene: Heiratsurkunde und Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder Familienbuch mit Scheidungseintrag.
  • Eheschließung im Ausland: Heiratsurkunde im Original mit beglaubigter Übersetzung; sofern ein Ehepartner im Ausland geboren ist, wird auch die Geburtsurkunde im Original und die beglaubigte Übersetzung benötigt.

  • Die Willenserklärung für eine eventuelle Feuerbestattung.
  • Die handschriftliche Willenserklärung für eine eventuelle Seebestattung.
  • Original-Policen der Sterbegeld- oder Lebensversicherung.
  • Bei vorhandenem Testament Hinterlegungsschein des Amtsgerichts oder handschriftlichesTestament Aufbewahrungsort.
  • Gültiger Personalausweiß
  • Bei vorhandener Grabstätte den Friedhofsnachweis.
  • Rentenanpassungsbescheid für die Benachrichtigung der Postrentenstelle, Betriebsrente, Krankenkasse, GEZ usw.

Im Trauerfall sind wir an Ihrer Seite

Wenn ein Mensch verstorben ist rufen Sie uns an Tel. (0 61 71) 5 18 23. Wir hören Ihnen zu, beantworten Ihre Fragen, besprechen mit ihnen die nächsten Schritte und vereinbaren einen Termin für die Überführung der verstorbenen Person. Bei einem persönlichen Treffen klären wir im Detail, welche Aufgaben und organisatorischen Dinge wir Ihnen abnehmen dürfen.

Deutsche Bestattungsvorsorge Treuhand AG

Kuratorium Deutsche Bestattungskultur GmbH

Das Markenzeichen der Bestatter

Routenplaner

Bestattungskalender Oberursel