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Josef Kunz e.K. und Tochter
365 Tage für Sie telefonisch erreichbar
Termine nach Vereinbarung
An den Drei Hasen 6a, 61440 Oberursel
info@pietaet-kunz-oberursel.de
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Erste Schritte bei einem Trauerfall....
Erste Schritte bei einem Sterbefall zu Hause...
Zuerst benachrichtigen Sie bitte den Hausarzt oder wenn dieser nicht erreicht werden kann den Ärztlichen-bereitschaftsdienst ÄBD (Telefon 116 117)
und halten, wenn möglich den Personalausweis der/des Verstorbenen bereit. Der Arzt stellt eine Todesbescheinigung aus, die wir als Bestatter für die Überführung benötigen.
Wie lange dürfen Verstorbene zu Hause bleiben?
Wie lange Verstorbene zu Hause bleiben, liegt bei den Angehörigen. Bis zu 36 Stunden sind gesetzlich erlaubt.
Solange Verstorbene zu Hause sind, dürfen die
Hinterbliebenen in Ruhe Abschied nehmen.
Erste Schritte bei einem Sterbefall im Heim, Krankenhaus oder Hospiz...
Hier kümmert sich das Pflegepersonal um die Benachrichtigung des Arztes und informiert die Angehörigen. Bei allen weiteren Schritten begleiten wir sie.
Das einzig wichrige im Leben sind die Spuren der Liebe,
die wir Hinterlassen wenn wir gehen…
(Albert Schweizer)
Im Trauerfall sind wir an Ihrer Seite
Wenn ein Mensch verstorben ist rufen Sie uns an Tel. (0 61 71) 5 18 23. Wir hören Ihnen zu, beantworten Ihre Fragen, besprechen mit ihnen die nächsten Schritte und vereinbaren einen Termin für die Überführung der verstorbenen Person. Bei einem persönlichen Treffen klären wir im Detail, welche Aufgaben und organisatorischen Dinge wir Ihnen abnehmen dürfen.