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Josef Kunz e.K. und Tochter
365 Tage für Sie telefonisch erreichbar
Termine nach Vereinbarung
An den Drei Hasen 6a, 61440 Oberursel
info@pietaet-kunz-oberursel.de

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Erdbestattung
Die bekannteste Bestattung in Mitteleuropa seit den Anfängen des Christentums, ist die Erdbestattung. Bis heute orientiert sie sich an der Grablegung Jesu. Hierzu wird der Verstorbene in einem Sarg auf einem Friedhof beigesetzt.
Die meisten Hinterbliebenen lassen einen Grabstein oder ein schlichtes Holzkreuz mit dem Namen und den Lebensdaten des Verstorbenen anbringen. Erdgräber werden je nach Friedhofsordnung als Wahl- und Reihengräber angeboten (in Oberursel beides möglich). Auch wenn immer wieder die Rede vom Grabkauf ist, erwirbt man lediglich das Nutzungsrecht für einen bestimmten Zeitraum.

Erdreihengrab = die Lage wird vorgegeben und die nebeneinander liegenden Grabstellen werden der Reihe nach belegt (keine Überspringung oder Reservierung möglich). Übliche Größe 1,90m x 0,85m und somit für einen Verstorbenen ausgelegt. Diese Gräber können nicht, verlängert werden, die Ruhefrist in Oberursel beträgt 30 Jahre.
Erdwahlgrab = unterliegen nicht den strengen Liegezeitregeln von Reihengräbern, eine Verlängerung ist möglich. Auch können hier mehrere Verstorbene zeitlich versetzt beigesetzt werden. Man bezeichnet sie dann als ein-, zwei- oder mehrstellig. Urnen können ebenfalls in Erdwahlgräbern beigesetzt werden.
Die Lage des Grabes ist vom Friedhof vorgegeben und kann teilweise ausgesucht werden. Die Größe einer Wahlgrabstätte ist 2,5m x 1,25m ( Doppelwahlgrab 2,5mx2,5m). In Oberursel erwirbt man die Rechte dieses Grabes erstmals für 40 Jahre
Tiefwahlgrab = Dieses kann als Wahlgrab für ein oder zwei Plätze genutzt werden, das heißt es wird übereinander bestattet. Wie beim Erdwahlgrab können ebenfalls Urnen beigesetzt werden. (Ausnahme: auf dem Hauptfriedhof in Oberursel Nord sind Tiefgräber nicht möglich.)
Wiesenwahlgrab = Dieses kann als Wahlgrab für einen Sarg und zwei Urnen genutzt werden, es wird für 40 Jahre gekauft und ein Nachkauf ist auch möglich. Diese Besatttungsart ist nur auf dem Alten Friedhof in Bommersheim möglich.

Erdreihengrab = die Lage wird vorgegeben und die nebeneinander liegenden Grabstellen werden der Reihe nach belegt (keine Überspringung oder Reservierung möglich). Übliche Größe 1,90m x 0,85m und somit für einen Verstorbenen ausgelegt. Diese Gräber können nicht, verlängert werden, die Ruhefrist in Oberursel beträgt 30 Jahre.
Erdwahlgrab = unterliegen nicht den strengen Liegezeitregeln von Reihengräbern, eine Verlängerung ist möglich. Auch können hier mehrere Verstorbene zeitlich versetzt beigesetzt werden. Man bezeichnet sie dann als ein-, zwei- oder mehrstellig. Urnen können ebenfalls in Erdwahlgräbern beigesetzt werden.
Die Lage des Grabes ist vom Friedhof vorgegeben und kann teilweise ausgesucht werden. Die Größe einer Wahlgrabstätte ist 2,5m x 1,25m ( Doppelwahlgrab 2,5mx2,5m). In Oberursel erwirbt man die Rechte dieses Grabes erstmals für 40 Jahre
Tiefwahlgrab = Dieses kann als Wahlgrab für ein oder zwei Plätze genutzt werden, das heißt es wird übereinander bestattet. Wie beim Erdwahlgrab können ebenfalls Urnen beigesetzt werden. (Ausnahme: auf dem Hauptfriedhof in Oberursel Nord sind Tiefgräber nicht möglich.)
Wiesenwahlgrab = Dieses kann als Wahlgrab für einen Sarg und zwei Urnen genutzt werden, es wird für 40 Jahre gekauft und ein Nachkauf ist auch möglich. Diese Besatttungsart ist nur auf dem Alten Friedhof in Bommersheim möglich.
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